Die Kosten für Hörhilfen könnten unterschiedlicher nicht sein. Wer ein solches Hilfsmittel benötigt, ist bei einem professionellen Hörgeräteakustiker gut beraten.
Das kostet eine Hörhilfe
Es gibt auf dem deutschen Markt für Hörgeräte etwa 2000 verschiedene Modelle. Alle diese Varianten unterscheiden sich in Preis, Qualität und Technologie. Die meisten in Deutschland erhältlichen Hörhilfen liegen bei etwa 1.000 bis 3.000 €, spezielle Ausführungen kommen dabei sogar auf bis zu 5.000 €. Im Durchschnitt erwirbt der Großteil der Betroffenen Hörgeräte im Wert von 1.800 €.
Zum Vergleich: Ein individuell angepasstes Hörimplantat der Marke Cochlear (z.B.: Nucleus® Freedom®) kann bis zu 10.000 Euro kosten. Dabei handelt es sich um die günstigste Art von Implantaten.
Generell bieten alle Hersteller von Hörgeräten Exemplare im niedrigen und höheren Preissegment an. High-End Geräte bieten die neuesten und besten Funktionen, wie etwa eine fortschrittliche Rauschunterdrückung oder Wireless-Funktionen. Einfache Modelle sind mit den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Basis-Funktionen ausgestattet und daher deutlich günstiger.
Leistungsklassen: Von Basis- bis Oberklasse
Hörakustikunternehmen teilen ihre Angebote in drei bis fünf unterschiedliche Preis- und Leistungsklassen ein. Überall gleich ist nur die Basisklasse; das sind alle aufzahlungsfreien Geräte mit festgelegtem technischen Standard.
- HdO oder IdO Lösung
- neuester Stand der Technik
- gutes Hörerlebnis in ruhiger Umgebung und in der Natur
- zuzahlungsfreie Hörgeräte
- individuelle Wünsche gegen Aufpreis erfüllbar
- zuzahlungsfreie Hörhilfen
- Hdo oder IdO Lösung
- Verbesserte Hörsituation im Konzert oder Theater (EK I)
- zusätzlich Verbesserung beim Hören von hohen Tönen (EK II)
- verbessertes Hören von Radio- und TV-Sendern (EK II)
- Auslieferung mit Akkutechnologie möglich (EK II)
- HdO oder IdO Lösung
- für Kinder
- Unterdrückung von Störgeräuschen
- Lärmunterdrückung
- Verbesserung der räumlichen Orientierung
- Anbindung an TV und Telefon
- beidohriges Telefonieren
- untereinander vernetzte Geräte
- für Restaurantbesucher (PK II)
- für Musikliebhaber (PK II)
- PK III = Businessklasse
- geeignet für Menschen, die ihre Zeit häufig in großen Runden und/oder Meetings verbringen (PK III)
- für lange Fahrtstrecken (PK III)
- für hallende Umgebungen (PK III)
Zum Nulltarif:
Mit einem Hörsystem in Premium-Qualität holt man sich die neueste Technik direkt ins Ohr. Das macht sogar hörenden Personen Spaß! (Sollte man aber sich jedoch nicht zur Gewohnheitn machen.) Man kann nicht nur von verbesserten Funktionen, sondern darüber hinaus von einer Rundum-Betreuung (auch von zu Hause), hochwertigem Service, kostenlosen Reparaturen und einer langen Lebensdauer ausgehen.
*die angegebenen Preise verstehen sich als Eigenanteil pro Ohr
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Seit 2005 gelten für ganz Deutschland sogenannte Festbeträge für die Kostenübernahme beim Kauf eines Hörgeräts.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen ein Hörgerät mit 784,94€. Beim zweiten Hörgerät verringert sich der Anspruch um rund 20 Prozent. Letzten Endes kann man so beim Kauf von zwei Geräten von einer Kostenübernahme von in Summe 1.412,89 € profitieren.
Es gibt jedoch Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn man die Kosten für das Hörgerät zurückerstattet bekommen möchte.
- Verordnung von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt
- Hörverlust beträgt mindestens 30 Dezibel
- Verstehensquote bei einem Sprachhörtest weniger als 80 %
Kassengerät oder Zuzahlung? Was ist sinnvoller?
Es steht außer Frage, dass die zuzahlungsfreien Hörhilfen, die ein Hörgeräteakustiker anbieten muss, dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Trotzdem bieten viele Akustiker größtenteils Geräte an, die preislich deutlich über denen der Kassengeräte liegen.
Entscheidet man sich als schwerhöriger Patient für ein solches zuzahlungspflichtiges Modell, muss man den Betrag, der über 784,94 € (bzw. über 1.412,94 bei zwei Geräten) liegt, selbst tragen.
Entscheidet man sich für ein High-End-Modell, kann eine Zuzahlung pro Gerät auch schon einmal etwa 3000 € kosten.
Für Menschen mit geringem Hörvermögen reicht die Technologie der Standard-Kassenmodelle oft nicht mehr aus. Da die Hörgeräteversorgung eine Sachleistung ist, sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, bei medizinischer Notwendigkeit auch teure Hörhilfen zu übernehmen. In solchen Fällen ist ein Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen stellen.
Die Kosten für eine Hörhilfe werden von der Krankenkasse in vollem Umfang übernommen, wenn die zum Festbetrag erhältlichen Geräte nicht für einen Ausgleich der Behinderung sorgen können.
Unbedingt testen!
Bevor man sich für das Tragen eines Hörgerätes entscheidet, ist es ratsam, dieses etwa 14 Tage lang im Alltag zu testen. Dabei ist darauf zu achten, die Alltagstauglichkeit in allen erdenklichen Situationen zu prüfen. Die Lebenssituationen eines jeden Trägers unterscheiden sich, weshalb ein Hörgerät für Person A wunderbar funktionieren kann, während es für Person B absolut nicht taugt.
Es gibt preislich massive Unterschiede bei den in Deutschland erhältlichen Hörhilfen. Bekommt man ein Hörgerät vom HNO verordnet, so erstatten die Kassen einen festen Betrag. Wer ohne medizinische Notwendigkeit ein höherwertiges Exemplar sein Eigen nennen will, muss einen Teil hinzuzahlen.