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    Nach insgesamt drei Terminen konnte ich wieder deutlich besser hören. Die Beratung war freundlich und zielorientiert.
    Antje Scheuermann aus Hannover
    OHRVITAL® - Ihr Hörgerätespezialist

    Hörgeräteversicherung

    Hörgeräteversicherung: Sinnvoll oder kann das weg? Hörgeräte werden zwar von den Krankenkassen bezuschusst. Dennoch können sie mit hohen Kosten einhergehen. Eine Versicherung ist in diesem Fall naheliegend, doch nicht jede Versicherung ist für jeden Betroffenen geeignet. Hörgeräte sind wertvolle Hilfen im Alltag Und das nicht nur, weil sie den Betroffenen eine aktive Teilnahme am Leben […]

    Hörgeräteversicherung: Sinnvoll oder kann das weg?

    Hörgeräte werden zwar von den Krankenkassen bezuschusst. Dennoch können sie mit hohen Kosten einhergehen. Eine Versicherung ist in diesem Fall naheliegend, doch nicht jede Versicherung ist für jeden Betroffenen geeignet.

    Hörgeräte sind wertvolle Hilfen im Alltag

    Und das nicht nur, weil sie den Betroffenen eine aktive Teilnahme am Leben ermöglichen. Je nach Umfang der Funktionen liegen die Kosten für ein einzelnes Gerät zwischen 500 € und 4.000 € und höher. Hier lohnt es sich, den eigenen Bedarf zu überprüfen. Wer beispielsweise keine Bluetooth-Funktion im Hörgerät benötigt, kann ein günstigeres Modell wählen.

    Hörgeräte sind eine große Anschaffung. Deshalb ist es empfehlenswert, verschiedene Geräte für jeweils ein bis zwei Wochen zu testen. So können Betroffene sicherstellen, dass sie am Ende die beste Wahl für sich treffen.

    Hörgerätakustiker müssen auch moderne Modelle anbieten, die vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. So hat jede Person mit vermindertem Gehör die Möglichkeit, auch ohne Zuzahlung ein hochwertiges Hörgerät zu erhalten.

    Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

    Hörgeräte werden als notwendige Hilfsmittel für Betroffene von den Krankenkassen bezuschusst. Die Basismodelle werden dabei vollständig übernommen. Allerdings ist die Unterstützung durch die Krankenkassen begrenzt: In der Regel bewilligen diese nur alle 6 Jahre die Anschaffung eines neuen Hörgeräts. Im Falle eines Schadens oder Verlusts müssen die Betroffenen also mitunter tief in die eigene Tasche greifen.

    Teure Modelle mit Zusatzfunktionen erfordern zudem abhängig vom Modell eine Zuzahlung von durchschnittlich 500 € bis 1.800 € pro Gerät.

    Einige Hörgeräteakustiker bieten einen Rabatt von 20% auf das zweite Hörgerät an, wenn zwei Geräte nötig sind. Krankenkassen sehen dies meist als Standard und reduzieren den Zuschuss für die Anschaffung des zweiten Hörgeräts ebenfalls um 20%.

    Grundlegende Reparaturpauschalen werden ebenfalls von den Kassen übernommen. Die Summen sind aber eher gering und beziehen sich meist auf gängige kleine Reparaturen und Wartungen, wie etwa den Austausch des Schallschlauchs. 

    Es ist sinnvoll, vor dem Kauf eines Hörgerätes zu prüfen, welche Leistungen die eigene Krankenkasse übernimmt. Mitunter kann sich sogar ein Wechsel der Krankenkasse lohnen.

    Lohnt sich eine Versicherung?

    Die Anschaffung eines Hörgeräts ist häufig mit Kosten verbunden. Geht ein Hörgerät verloren oder wird beschädigt, ist dies umso ärgerlicher, da zeitnah ein Ersatz benötigt wird. Gerade bei einem aktiven Lebensstil ist dieses Risiko gegeben. Aber auch bei einem sehr vorsichtigen Lebensstil kann Unvorhergesehenes geschehen:

    • das Hörgerät fällt auf harten Boden und nimmt dabei Schaden
    • jemand tritt auf ein heruntergefallenes Hörgerät
    • die Hörhilfe fällt beim Waschen ins Wasser
    • ein Haustier beschädigt oder verschluckt das Gerät
    • beim Wechsel von Batterien kommt es zu Schäden
    • nach einigen Jahren verschleißt das Hörsystem

    Eine Versicherung bietet den Betroffenen also viel Sicherheit. Im Notfall erhalten sie ohne weitere Kosten oder mit einer geringen Selbstbeteiligung einen Ersatz für die alte Hörhilfe.

    Ebenfalls sinnvoll kann die Erweiterung der Garantie des Herstellers sein. Neue Geräte sind mit einer Garantie ausgestattet, falls es durch Material- oder Verarbeitungsfehler zu Problemen kommt. Diese läuft aber in der Regel ab, ehe die Krankenkasse ein neues Gerät bezuschussen würde.

    Es ist meist möglich, Hörgeräte explizit in der Hausratsversicherung aufnehmen zu lassen. In diesem Fall sind Schäden durch Feuer oder Diebstahl abgedeckt.

    Was deckt eine Versicherung ab?

    Es gibt verschiedene Versicherungen für Hörgeräte. Es ist deshalb wichtig, sich genau mit den einzelnen Leistungen auseinander zu setzen und im Zweifelsfall verschiedene Anbieter zu vergleichen.

    In der Regel enthalten sind diese Punkte:

    • Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes
    • Schäden durch Wasser und Feuchtigkeit
    • Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung
    • Ersatz bei Diebstahl
    • Wartungen und der Ersatz von Einzelteilen

    Keine Versicherung ohne Beratung

    Wie bei jeder Versicherung gilt auch im Falle eines Hörgeräts die goldene Regel, dass eine gute Beratung wichtig ist. Vermeintlich günstige Angebote decken häufig nicht die benötigten Bereiche ab, während das Kleingedruckte gleichzeitig umfangreich und meist schwer verständlich formuliert ist.

    Es lohnt sich deshalb, zuerst den eigenen Bedarf zu klären. So lässt sich genauer festhalten, welche Situationen eintreten können und deshalb abgesichert werden sollten. Auch vor der Verlängerung der Herstellergarantie sollte genau geprüft werden, welche Leistungen enthalten sind. So lässt sich eine unnötige doppelte Absicherung vermeiden.

    Versicherungen für Hörgeräte haben Laufzeiten. Es ist sinnvoll eine Versicherung zu wählen, die so lange gilt, bis die Krankenkasse erneut ein Hörgerät bezuschusst.

    Hörgeräte sind eine wichtige, aber auch mit Zuzahlung der Krankenkassen meist eine kostspielige Anschaffung. Im Schadensfalls kommen auf die Betroffenen weitere Kosten zu. Eine gute Versicherung gibt die Gewissheit, in jedem Fall abgesichert zu sein und ist deshalb eine lohnenswerte Ergänzung.

    Hörgeräte Beratung