Moderne Hörgeräte sind kleine technologische Wunder. Die Preise für die Hörhilfen können je nach Hersteller und funktionaler Ausstattung stark variieren. Viele Betroffene stellen sich dann schnell die Frage nach der Hörgeräte Zuzahlung oder anderen Zuschüssen. Was zahlt die Krankenkasse? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzungen für eine Zuzahlung bei Hörgeräten
Jeder Versicherte hat einen Anspruch auf eine Bezuschussung von Hörgeräten durch die Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Quelle: GKV Spitzenverband, letzter Zugriff am 21.11.2021
Die Zuzahlung für Hörgeräte durch die Krankenkassen kann nur erfolgen, wenn:
- eine medizinische Notwendigkeit besteht
- beim Sprachhörtest durch den HNO-Arzt die Quote des Verstehens mit unter 80 % bewertet wird
- eine Minderung der Hörfähigkeit bei den Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz festgestellt wurde
- der Hörverlust nur eine Seite betrifft und dort eine rund 30 % schlechteres Hörvermögen festgestellt wurde als auf dem anderen Ohr
- beide Seiten betroffen sind und das Ohr mit dem besseren Hörvermögen eine Hörminderung von mindestens 30 dB aufweist
Bei jedem Hörtest werden beide Ohren getrennt voneinander getestet und anschließend die Ergebnisse miteinander verglichen.
Abstufungen des Hörverlustes nach den WHO-Kriterien
Grundsätzlich wird bei einem Hörtest der Durchschnittswert ermittelt. Der kleinere bezieht sich dabei immer auf das Ohr, welches das bessere Hörvermögen aufweist. Dieser ist ausschlaggebend für die Einstufung der Schwerhörigkeit.
Die Abstufungen und ihre Folgen
Durchschnittswert | Grad der Schwerhörigkeit | nicht mehr hörbar / schwer verstehbar |
weniger als 25 dB | keine oder minimal | Mückensummen, Atemgeräusche |
26 bis 40 dB | geringgradig | Flüstern |
41 bis 60 dB | mittelgradig | normale Unterhaltungen |
61 bis 80 dB | hochgradig | Fernseher, lautes Lachen |
ab 81 dB | an Taubheit grenzend | Verkehrsgeräusche |
Die Höhe der Zuzahlung bei Hörgeräten
In welcher Höhe die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung bei Hörgeräten leisten, hängt vom Grad der Schwerhörigkeit ab.
Hinweis: Private Krankenkassen zahlen den Zuschuss für Hörgeräte nach den gleichen Voraussetzungen. Hier gibt es jedoch keinen Festbetrag. Stattdessen wird der Hörgeräte-Zuschuss entsprechend des getroffenen Versicherungsvertrages bewertet.
Die bei den gesetzlichen Krankenkassen geltenden Festbeträge stellen die maximale Finanzierungshilfe dar. Diese Festbetragsregelungen wurden am 01.11.2013 vom GKV-Spitzenverband geregelt.
Zuzahlungen für Hörhilfen nach Verhandlung von Krankenkassen und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker
Nach der Festlegung von festen Zuzahlungsbeiträgen durch den GKV Spitzenverband, haben einzelne Krankenkassen zusammen mit der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker eigene Höchstgrenzen für die Bezuschussung festgelegt. Es kann demnach zu deutlichen Unterschieden kommen.
Die zuständige Krankenkasse gibt über die tatsächliche Höhe der Bezuschussung Auskunft. Häufig sind damit bestimmte Hörgeräteakustiker als Partner vorgesehen, bei denen die notwendigen Hörgeräte für die Betroffenen dann bereitgestellt werden. Als sogenanntes Kassenmodell liegen die Kosten für eine Hörhilfe dann in Höhe der geltenden Festbeträge.
In Deutschland wurden 2020 rund 1,3 Millionen Hörgeräte verkauft
Quelle: Statista, letzter Zugriff am 12.11.2021
Deutschlandweit wurden 2018 etwa 88 % aller Hörgeräte beim Hörgeräteakustiker gekauft
Quelle: Statista, letzter Zugriff am 12.11.2021
Die binaurale Versorgung und ihre Besonderheit im Zusammenhang mit der Zuzahlung
Von einer binauralen Versorgung spricht man, wenn beide Ohren einen Grad von Schwerhörigkeit aufweisen. In diesem Fall werden für beide Seiten Hörgeräte benötigt. Der Festbetrag verringert sich aber für das zweite Hörgerät um etwa 20 %.
Liegt eine ärztliche Verordnung für die Erstversorgung mit Hörgeräten vor, wird eine Zuzahlungsgebühr für jedes Gerät in Höhe von 10 € pro Rezept fällig. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfallen diese Kosten.
Mindestanforderungen für Hörgeräte bei Krankenkassenzuschuss
Aufgrund eines Gerichtsentscheides aus dem Jahr 2009 müssen Krankenkassen nur dann einen Zuschuss für Hörhilfen zahlen, wenn diese dem “Stand der medizinischen Technik” entsprechen. Im Rahmen der Neuregelungen 2013 wurden deswegen Mindeststandards festgelegt. Hörgeräte müssen demzufolge:
- dem Stand der Digitaltechnik entsprechen
- mindestens 4 getrennt voneinander regelbare Kanäle aufweisen
- 3 Hörprogramme haben
- eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung besitzen
- eine verstärkende Leistung von bis zu 75 dB schaffen
Alle sechs Jahre haben Betroffene Anspruch auf einen Zuschuss für Hörgeräte. Dazu zählen auch Otoplastik-Kosten und die Reparaturkostenpauschalen.
Ein passendes Hörgerät kann das Leben für Menschen mit einem Hörverlust deutlich lebenswerter machen. Bedenkt man jedoch, dass ein solches Gerät mit sensibler und digitaler Ausstattung zwischen 800 und 5.000 Euro kosten kann, ist es gut, wenn die zuständige Krankenkasse diese Hörhilfen bezuschusst. Schließlich ist ein gutes Gehör wichtig für die eigene Wahrnehmung und das Wohlbefinden.